Datum: 6.3.2014
Kindersicherheit bei Sicht- und Sonnenschutz
Rechtlicher Hinweis: Informationsstand Oktober 2014
Kunden als auch Fachhändler für Sicht- und Sonnenschutz erwarten eine sichere und normgerechte Herstellung der Produkte wie z.B. Jalousien, Plissees oder Rollos. Kindersicherheit hat hierbei eine hohe Priorität – nun gibt es seit 2014 eine wichtige Neuerung. Auf EU-Ebene wurde die Rechtssituation für den Sicht- und Sonnenschutz erweitert. Aus einer „Kann“-Regelung und einer einfachen Produktkennzeichnung besteht seit September 2014 eine klare Vorgabe. Bei Verkauf oder Installation sind folgende Punkte zu beachten, um eine normgerechte Ausführung sicherzustellen:Die Gefahr von Strangulierung soll durch Fixierungspunkte an der Wand ausgeschlossen werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen oder Zugschnüren sind wegen ihrer Reißfestigkeit auf einer Mindesthöhe von 150 cm vom Boden entfernt an der Wand zu befestigen.
Da die Hersteller und wir als Verkäufer Ihre Montagehöhe ohne Angaben nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge vereinfachend Hilfe: Die Schlaufenlänge des Abreißsystems beträgt maximal 2/3 der Produkthöhe. Die Schlaufe der Spannvorrichtung und die Länge der Zugschnüre sind abhängig von der Produkthöhe: bei weniger als 250 cm Produkthöhe, werden die Schlaufen mit max. 100 cm angelegt, bei mehr als 250 cm, beträgt die Schlaufenlänge die Höhe des Produktes abzüglich 150 cm. Abgesehen davon gibt es bereits schnur- und schlaufenlose Produkte (z. B. verspannt, motorisiert), die heute schon die Anforderung dieser DIN erfüllen.Achten Sie auf dieses Zeichen
Produkte oder Sicherheitseinrichtung und Montage- oder Bedienungsanleitung sind mit dem Warnhinweis zu kennzeichnen. Der Warnhinweis muss am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage- oder Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Von einem Fachbetrieb wird erwartet, dass er seine Kunden auf möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert. Alle Beteiligten haben dabei eine geteilte Verantwortung.
• Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass alle Bestandteile des Produktes in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Gesetzen gefertigt und geliefert werden.
• Der Fachbetrieb ist dafür verantwortlich, dass die Kunden über mögliche Risiken aufgeklärt und die Produkte fachgerecht ausgemessen und montiert werden.
Weitere Informationen zum dem Thema Kindersicherheit hier: kindersicherheit.vis-online.de