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Datum: 6.3.2014

Kindersicherheit bei Sicht- und Sonnenschutz

Rechtlicher Hinweis: Informationsstand Oktober 2014

Kunden als auch Fachhändler für Sicht- und Sonnenschutz erwarten eine sichere und normgerechte Herstellung der Produkte wie z.B. Jalousien, Plissees oder Rollos. Kindersicherheit hat hierbei eine hohe Priorität – nun gibt es seit 2014 eine wichtige Neuerung. Auf EU-Ebene wurde die Rechtssituation für den Sicht- und Sonnenschutz erweitert. Aus einer „Kann“-Regelung und einer einfachen Produktkennzeichnung besteht seit September 2014 eine klare Vorgabe. Bei Verkauf oder Installation sind folgende Punkte zu beachten, um eine normgerechte Ausführung sicherzustellen:

Die Gefahr von Strangulierung soll durch Fixierungspunkte an der Wand ausgeschlossen werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen oder Zugschnüren sind wegen ihrer Reißfestigkeit auf einer Mindesthöhe von 150 cm vom Boden entfernt an der Wand zu befestigen.

Da die Hersteller und wir als Verkäufer Ihre Montagehöhe ohne Angaben nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge vereinfachend Hilfe: Die Schlaufenlänge des Abreißsystems beträgt maximal 2/3 der Produkthöhe. Die Schlaufe der Spannvorrichtung und die Länge der Zugschnüre sind abhängig von der Produkthöhe: bei weniger als 250 cm Produkthöhe, werden die Schlaufen mit max. 100 cm angelegt, bei mehr als 250 cm, beträgt die Schlaufenlänge die Höhe des Produktes abzüglich 150 cm. Abgesehen davon gibt es bereits schnur- und schlaufenlose Produkte (z. B. verspannt, motorisiert), die heute schon die Anforderung dieser DIN erfüllen.

Achten Sie auf dieses Zeichen

Produkte oder Sicherheitseinrichtung und Montage- oder Bedienungsanleitung sind mit dem Warnhinweis zu kennzeichnen. Der Warnhinweis muss am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage- oder Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Von einem Fachbetrieb wird erwartet, dass er seine Kunden auf möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert. Alle Beteiligten haben dabei eine geteilte Verantwortung.

• Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass alle Bestandteile des Produktes in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Gesetzen gefertigt und geliefert werden.
• Der Fachbetrieb ist dafür verantwortlich, dass die Kunden über mögliche Risiken aufgeklärt und die Produkte fachgerecht ausgemessen und montiert werden. Weitere Informationen zum dem Thema Kindersicherheit hier: kindersicherheit.vis-online.de

1 Kettenbedienung mit Spannvorrichtung

Wenn beim Fachbetrieb oder Online Versand keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, fertigt der Hersteller die Länge von Schlaufen mit Spannvorrichtung oder Zugschnüren abhängig von der Produkthöhe: bei einer Produkthöhe von weniger als 250 cm max. 100 cm und bei über 250 cm die Produkthöhe abzüglich 150 cm. Bei Montage ist zu beachten: Die Schlaufe mit Spannvorrichtung und Zugschnüre enden mindestens 150 cm vom Boden entfernt.

2 Schnurbedienung

Die Hersteller fertigen, wenn keine anderen Vorgaben gemacht werden, die Länge abhängig von der Produkthöhe: bei einer Produkthöhe von weniger als 250 cm max. 100 cm und bei über 250 cm die Produkthöhe abzüglich 150 cm. Die Mindesteinbauhöhe bei Schnurbedienung darf nicht kleiner 150 cm sein. Bei Montage zu beachten: Die Schlaufe mit Spannvorrichtung und Zugschnüre enden mindestens 150 cm vom Boden entfernt.

So sind Kinder bei Sonnenschutz mit Schnüre &, Ketten auf der sicheren Seite

Geltungsbereich: Produkte, die vor oder in dem Fenster oder zwischen zwei nicht verschweißten Scheiben oder irgendwo im innenliegenden Bereich eines Gebäudes montiert werden. Zum Geltungsbereich gehören alle innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzprodukte, unabhängig von deren Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe. Wichtiger Hinweis! Die nachfolgenden Texte beschreiben nur die wichtigsten Teile der EN 13120 sowie der dazugehörigen Prüfnormen EN 16433 und EN 16434. Die kompletten Texte und die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den offiziellen Normen. Diese können unter www.beuth.de angefordert werden.

Achtung

Kleine Kinder können sich in den Schlingen von Schnüren, Ketten oder Gurten zum Ziehen sowie Schnüren zur Betätigung von Fensterabdeckungen strangulieren. Schnüre sind aus der Reichweite von Kindern zu halten, um Strangulierung und Verwicklung zu vermeiden. Sie können sich ebenfalls um den Hals wickeln. Betten, Kinderbetten und Möbel sind entfernt von Schnüren für Fensterabdeckungen aufzustellen. Binden Sie Schnüre nicht zusammen. Stellen Sie sicher, dass sich Schnüre nicht verdrehen und eine Schlinge bilden. Warnhinweis gemäß DIN EN 13120

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